SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach
Knochen & Gelenke Nervensystem

Abteilung Querschnittlähmungen (Paraplegiologie) nach neuen Richtlinien der DMGP anerkannt

Deutschsprachige Medizinische Gesellschaft für Paraplegiologie (DMGP) bestätigt unserem SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach, dass wir die gestiegenen Anforderungen an ein medizinisches Behandlungszentrum für Menschen mit Querschnittlähmung erfüllen

Wir freuen uns sehr, dass die Deutschsprachige Medizinische Gesellschaft für Paraplegiologie (DMGP) unsere tägliche Arbeit honoriert und unserem SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach bestätigt, dass wir die gestiegenen Anforderungen an ein medizinisches Behandlungszentrum für Menschen mit Querschnittlähmung erfüllen.

Zuletzt hat die DMGP die Anforderungen an ein Behandlungszentrum noch genauer spezifiziert. Beispielsweise hat die Gesellschaft den Personalschlüssel sowie die medizinische und apparative Ausstattung nochmals den besonderen Bedürfnissen der Patienten angepasst.

Die ständig wachsende Zahl querschnittgelähmter Menschen, die immer besser und damit komplizierter werdende Behandlung dieser Patienten und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von vielen verschiedenen Berufsgruppen in der Akutbehandlung und Rehabilitation war 1985 Gründungsgrund für die DMGP. Die Gesellschaft etabliert Leitlinien zur Behandlung von Querschnittgelähmten und beschreibt für eine Anerkennung als Behandlungszentren die Anforderungen, die ein Zentrum für Menschen mit Querschnittlähmung erfüllen muss.

Vielen Dank an unser interdisziplinäres Team bestehend aus verschiedensten Berufsgruppen der medizinischen, pflegerischen, therapeutischen Bereiche wie auch der Abteilung Neuropsychologie, des Sozialdienstes, den Sekretariaten und allen anderen Helferinnen und Helfern, die täglich einen wichtigen Beitrag für querschnittgelähmte Menschen und ihre Angehörigen leisten.

Ihr Pressekontakt
Mischa Lange