Barrierefreiheitserklärung
Einleitung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.klinikum-karlsbad.de ver-öffentliche Webseite der SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH.
Die SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH ist bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barriere-freiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH ist ein Krankenhaus und bietet die stationä-re und/oder ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages an. Darüber hinaus bietet die SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH Dienstleistungen im Bereich der Rehabilitation und Pflege nach einem stationären Auf-enthalt an. Es können Verträge über ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen abgeschlossen werden. Die SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH bietet für Gäste, Auszubildende, FSJler:innen Praktikant:innen Verträge über die Übernachtung in unseren Einrichtungen an. Die SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH bietet den Abschluss von Arbeitsverträgen und Verträgen über Praktika in allen Bereichen an, die für den Betrieb des Unternehmens relevant sind. Die SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH bietet den Abschluss von Verträgen über Weiterbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an Studiengän-gen an. Zudem bietet SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH auch zum Zwecke des Abschlusses der genannten Verträge Kontakt- und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel die Nutzung eines Online-Kontaktformulars, Hotline oder persönliche Terminvereinbarung.
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH hat bei Konzeption, Webdesign und Be-dienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Ver-ordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsver-kehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.
Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:
- Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
- Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
- Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
- Erkennbarkeit der Hyperlinks
Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerin-nen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.
Nicht barrierefrei sind bislang:
- Download des/der PDF-Dokumente
- Videos
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH
Guttmannstraße 1
76307 Karlsbad-Langensteinbach
Telefon +49 (0) 7202 61 - 0
Telefax +49 (0) 7202 61 - 6161
E-Mail: info.kkl(at)srh.de
Internet: www.klinikum-karlsbad.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behör-de ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in ei-ner aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.